Entscheidungen zu § 102 Abs. 4 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-30 von 32

RS UVS Oberösterreich 2007/04/16 VwSen-162111/12/Br/Ps

Rechtssatz: Reifenquietschen und Beurteilung der Tatschuld bzw. Subsumtion nach § 102 Abs. 4 KFG ? Präventionsgedanke zur vorher angesprochenen Fahrweise. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.04.2007

TE UVS Steiermark 2006/09/19 30.10-31/2006

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 20.11.2004 um 16.48 Uhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen LE durch unsachgemäßen Betrieb des Pkw´s, nämlich durch Vornahme eines sogenannten Kavalierstarts, unnötig, vermeidbaren Lärm durch quietschende Reifen verursacht. Der Berufungswerber habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 102 Abs 4 KFG verletzt und es wurde gegen ihn auf Grund dieser Verwaltungsübertretung eine Geldstr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 19.09.2006

RS UVS Steiermark 2006/09/19 30.10-31/2006

Rechtssatz: § 102 Abs 4 KFG verbietet unter anderem die unnötigen Lärmemissionen auf Grund unsachgemäßen Gebrauchs eines Fahrzeuges, wie beispielsweise quietschende Reifen. Das zügige Losfahren im Sinne eines so genannten "Kavalierstarts" ist ohne eine solche Emission nicht vom Tatbestand erfasst. Daher hatte sich der UVS mit dem Einwand zu befassen, wonach der vom Zeugen geschilderte Anfahrvorgang mit hoher Geschwindigkeit bei dem vom Berufungswerber gelenkten PKW selbst bei nasser Fahrb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 19.09.2006

TE UVS Tirol 2006/09/11 2006/28/1798-2

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 24.05.2006, Zl S-18.391/05, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt vorgeworfen:   ?Sie haben am 24.09.2005 um 16.30 Uhr in Innsbruck, Dreiheiligenstraße, Kreuzung mit der Ing.-Etzel-Straße in Richtung Westen, den PKW XY gelenkt und fuhren in den Kreuzungsbereich und waren ca. eine Fahrzeuglänge hinter einem Audi, der die Dreiheiligenstraße geradeaus weiterfahren wollte. Da sich die Fahrbahn nach der Kreuz... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.09.2006

TE UVS Tirol 2006/05/04 2006/12/0080-5

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 30.11.2005, Zahl S-6959/05, wurde Herrn A. M. folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben am 01.04.2005 als Lenker des Pkws XY (D) 1) wie um 03.15 Uhr festgestellt wurde, das Fahrzeug in Innsbruck, Maria-Theresien-Straße vor dem Haus Nr 31, auf dem dortigen Gehsteig abgestellt, 2) um 03.15 Uhr im Zuge einer Fahrzeug- und Lenkerkontrolle einem Sicherheitswachebeamten auf dessen Verlangen hin, den Führerschein nicht zur Übe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 04.05.2006

TE UVS Tirol 2005/11/08 2005/18/2576-1

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 19.4.2005, um 08.17 Uhr Tatort: Schwaz, auf der B-171 ? Tiroler Straße, Höhe der Kreuzung Steinbrücke, Fahrtrichtung Süden Fahrzeug: PKW, mit dem Kennzeichen XY Sie haben als Lenker des Kraftfahrzeuges, dieses so stark beschleunigt, dass mehr Lärm bzw Rauch, üblen Geruch und unnötige Luftverunreinigung verursacht wurde, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sac... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.11.2005

TE UVS Steiermark 2005/05/25 30.9-62/2004

Mit angefochtenem Straferkenntnis der belangten Behörde vom 29.06.2004, GZ: 15.1 3114/2004, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe am 21.05.2004 um 05.05 Uhr sowie am 20.05.2004 gegen 05.15 Uhr im Bezirk L, Gemeinde H, auf der Gemeindestraße, im Ortsgebiet, vor dem Haus M, im Zuge der Zeitungszustellung in der Siedlung M sein Moped von Haustür zur Haustür gelenkt und den Motor des Mopeds während der Zustellung am Stand laufen lassen. Dabei habe er in ungebührlicher Weise störenden L... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.05.2005

RS UVS Steiermark 2005/05/25 30.9-62/2004

Rechtssatz: Eine ungebührliche Lärmerregung durch unsachgemäßen Fahrzeugbetrieb nach § 102 Abs 4 KFG liegt vor, wenn ein Motorfahrrad am frühen Morgen gegen 05.15 Uhr zur Zeitungszustellung bei sechs Zustellorten innerhalb einer Siedlung von Haustür zu Haustür gelenkt wird und der Motor während der Zustellung am Stand laufen gelassen wird. Einem Zusteller kann wegen des erhöhten Ruhebedürfnisses von Hausbewohnern in den frühen Morgenstunden zugemutet werden, das verwendete Moped am Randber... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.05.2005

TE UVS Tirol 2004/11/12 2004/23/168-5

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Beschuldigten folgende Verwaltungsübertretungen vorgeworfen:   ?Tatzeit: 11.12.2003 von 00.56 - 00.58 Uhr Tatort: Innsbruck auf Höhe der Kreuzung Andechsstraße?Amraserstraße (Übertretung 1) Innsbruck auf Höhe der Kreuzung Grabenweg ? Bleichenweg nach links i.d. Bleichenweg (Übertretung 2) Innsbruck auf Höhe der Amraserstraße 1 (Übertretung 3) Innsbruck auf Höhe des Grabenweg in Fahrtrichtung Westen (Übertretung 4) Fahrzeug: Personenk... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 12.11.2004

TE UVS Steiermark 2004/10/28 30.18-87/2004

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 13.08.2002, um 14.10 Uhr, in der Gemeinde H, E S, vor dem Haus, in Richtung H, als Lenker des Personenkraftwagens 1.) auf Verlangen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes seinen Führerschein nicht zur Überprüfung ausgehändigt und 2.) mehr Rauch, üblen Geruch und unnötige Luftverunreinigung verursacht, als bei sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges notwendig gewesen sei. Er habe den Motor des... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.10.2004

RS UVS Steiermark 2004/10/28 30.18-87/2004

Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 102 Abs 4 KFG, indem ein Fahrzeugmotor am Stand etwa zehn Minuten laufen gelassen wird (hier während einer Amtshandlung trotz Aufforderung, ihn abzustellen) kann nicht mit Startschwierigkeiten gerechtfertigt werden. Ein Kraftfahrzeuglenker hat es selbst zu verantworten, wenn er ein Fahrzeug mit einer defekten Startvorrichtung in Betrieb nimmt. Schlagworte Motor laufen lassen Startschwierigkeiten Rechtfertigungsgrund sachgemäßer Betrieb mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.10.2004

RS UVS Vorarlberg 2003/10/30 1-0539/03

Rechtssatz: Der Begriff des "ungebührlichen Lärms" iS des § 102 Abs 4 KFG ist ausschließlich an den Vorschriften über das Kraftfahrzeug und seinen Betrieb zu messen. Dazu zählt der durch ein Autoradio verursachte Lärm nicht. Vielmehr kommt beim Betrieb eines Autoradios - so wie beim Betrieb eines in einem Auto befindlichen, nicht eingebauten Radios - eine Verletzung der Bestimmungen des vorerwähnten Lärmstörungsgesetzes in Betracht. Schlagworte Autoradio mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 30.10.2003

TE UVS Tirol 2003/03/06 2002/22/186-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 02.05.2002 gegen 20.40 Uhr in Wattens auf dem Areal der dortigen Agip-Tankstelle als Lenker des Pkws mit dem Kennzeichen IL-xx mit diesem Fahrzeug mehr Lärm verursacht, als bei ordnungsgemäßem Zustand und bei sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar gewesen sei. So habe er den Motor des Kraftfahrzeuges lautstark aufheulen lassen und zusätzlich das Autoradio so laut aufgedreht, dass dieses in den ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.03.2003

TE UVS Niederösterreich 2001/04/03 Senat-BL-00-453

Die Bezirkshauptmannschaft X bestrafte A G mit Straferkenntnis vom **********, Zl ********, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß §134 Abs1 lin Verbindung mit §102 Abs4 KFG mit einer Geldstrafe in Höhe von S800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) zuzüglich S80,-- Kostenbeitrag.   Gegen dieses Straferkenntnis erhob A G fristgerecht Berufung mit der Begründung: ,  der Anzeiger K sei nicht objektiv. Seine subjektiven Wahrnehmungen entsprechen nicht der Realität. Der zitierte §102 Abs4 KFG... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.04.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/04/03 Senat-BL-00-453

Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges darf keinesfalls mehr Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist, und zwar unabhängig vom Geräuschpegel und der Umweltsituation in der Umgebung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 03.04.2001

TE UVS Niederösterreich 1999/03/19 Senat-BL-98-435

Die Bezirkshauptmannschaft XX erkannte den Beschuldigten mit Straferkenntnis vom 20.01.1998, Zl. 3-*****-97, der Übertretung des §134 Abs1 iVm. §99 Abs5 KFG für schuldig und verhängte über ihn gemäß §134 Abs1 KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--(Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden), weil er am 09.07.1997, um 09,17 Uhr, in W******** auf der B*, bei Strkm. 46,200, Richtung B***, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen **-****, Nebelscheinwerfer verwendet hat, obwohl weder eine Sichtbe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.03.1999

RS UVS Niederösterreich 1999/03/19 Senat-BL-98-435

Rechtssatz: Einem Gendarmeriebeamten, der im Verkehrsdienst eingesetzt ist, kann zugemutet werden, festzustellen, ob die Lärmentwicklung eines Motors das für solche Motoren übliche Maß übersteigt oder nicht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 19.03.1999

TE UVS Steiermark 1998/03/16 30.14-117/97

I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber zwei Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt, die er am 03.10.1996 im Zeitraum von 17.20 Uhr bis 17.28 Uhr in 8020 Graz IV, Europaplatz 8 dadurch begangen haben soll, in dem er den von ihm gelenkten PKW mit dem Kennzeichen BM 7 CME an der genannten Örtlichkeit zum Halten so aufgestellt habe, daß der Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren gehindert worden sei (Punkt 1). Bei der Verwendung des Fahrzeuges habe der ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.03.1998

RS UVS Steiermark 1998/03/16 30.14-117/97

Rechtssatz: Ein unsachgemäßer Fahrzeugbetrieb im Sinne des § 102 Abs 4 KFG liegt vor, wenn der Motor eines Fahrzeuges nicht abgestellt wird, obwohl letzteres mehrere Minuten (hier etwa 5 Minuten) in Warteposition abgestellt wird (vermeidbare Luftverunreinigung). Hiebei stellt die Rechtfertigung, den Motor zwecks sofortiger Ergreifung einer sich auftuenden Parkmöglichkeit laufengelassen zu haben, keine Entschuldigung dar. Selbst bei Zeitknappheit und begrenzten Parkmöglichkeiten ist der Umw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.03.1998

RS UVS Salzburg 1997/05/23 7/745/2-97ub

Rechtssatz: Nach § 102 Abs 4 KFG ist nicht jeglicher Lärm, der über den normalen Fahrzeuglärm hinausgeht, ein ungebührlicher, sondern ist vielmehr darunter nur ein solcher Lärm zu verstehen, der das bei Betrieb eines Fahrzeuges nicht vermeidbare Ausmaß an Lärm in unzumutbarer Weise und erheblich - gemessen an einem normal empfindenden Durchschnittsmenschen - überschreitet. Ein Auspuff, der lediglich ein etwas lauteres Geräusch von sich gibt, ohne daß dies besonders auffällt, fällt nicht da... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 23.05.1997

TE UVS Niederösterreich 1996/04/23 Senat-WU-96-011

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber eine Geldstrafe von insgesamt S 12.400,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: insgesamt 298 Stunden) verhängt.   Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretungen begangen:   Zeit: 03. Juni 1994 um 14,03 Uhr Ort: Ortsgebiet von W******* auf der LH*** (Hauptstraße) nächst der ONr 50-52 aus Richtung K************* kommend stadtauswärts Fahrzeug: PKW - W-... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.04.1996

RS UVS Kärnten 1995/07/21 KUVS-633/4/95

Rechtssatz: Ein geschultes Straßenaufsichtsorgan ist befähigt, Geräusche, verursacht von einem anfahrenden Fahrzeug, zu lokalisieren und zuzuordnen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.07.1995

RS UVS Kärnten 1995/06/14 KUVS-2025/11/94

Rechtssatz: Biegt ein Lenker mit seinem PKW so ein, daß die Reifen quietschen und auf der Fahrbahn Gummiabrieb feststellbar ist, betreibt er sein Fahrzeug unsachgemäß und macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.06.1995

TE UVS Wien 1995/02/03 03/21/1814/94

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 27.1.1993 gegen 09.50 Uhr das Kfz W-RE 1) in Wien 22., Hardeggasse 65 in Richtung Kanalstraße die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten; 2) in Wien 22., Hardeggasse - Mühlgrundweg bogen sie nach rechts nicht in kurzem, sondern in weitem Bogen ein; 3) in Wien 22., Hardeggasse - Mühlgrundweg bogen Sie nach rechts ein, ohne diese Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen; 4) in Wien 22.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.02.1995

RS UVS Kärnten 1994/12/29 KUVS-1875/1/94

Rechtssatz: Hält die erstinstanzliche Behörde innerhalb der Verjährungsfrist dem Beschuldigten lediglich den Gesetzestext des § 102 Abs 4 KFG vor, ohne den zutreffenden Tatbestand zu konkretisieren und unterläßt sie es auch auszuführen, in welcher Weise der Beschuldigte mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug mehr ungebührlichen Lärm verursacht hat als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar wäre, so handelt es sich dabei in Ansehung der die Tat betreffenden Sachve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.12.1994

RS UVS Kärnten 1993/08/27 KUVS-809-810/2/93

Rechtssatz: Verursacht der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug (vorliegend "Ferrari Testa Rossa") dadurch ungebührlichen Lärm, daß er während der Fahrt wiederholt auskuppelte, in weiterer Folge durch Betätigen des Gaspedales den Motor aufheulen ließ und anläßlich einer Rotlichtphase bei Stillstand des Fahrzeuges abermals den Motor ohne triftigen Grund aufheulen ließ, so verantwortet er eine Verwaltungsübertretung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.08.1993

RS UVS Kärnten 1992/10/05 KUVS-169/4/92

Rechtssatz: Ist erwiesen, daß der ortsunkundigte Beschuldigte ein notwendiges Wendemanöver auf einer stark frequentierten Straße um sich wieder rasch in den fließenden Verkehr einzuordnen und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern vornahm, und dabei Quietschlärm der Reifen erzeugte, verwirklicht nicht die Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 4 iVm § 134 Abs 1 KFG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.10.1992

TE UVS Wien 1992/02/20 03/14/392/92

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 26.9.1991, um 20.55 Uhr, in Wien 14, Linzer Straße - Kreuzung Hochsatzengasse, als Lenker des dem Kennzeichen nach bestimmten Kombi mit dem Kraftfahrzeug mehr Rauch und üblen Geruch verursacht, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb eines Kraftfahrzeuges unvermeidbar gewesen sei. Entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 17.6.1981, Zahl 03/3377/79... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.02.1992

RS UVS Wien 1992/02/20 03/14/392/92

Rechtssatz: Bei übermäßiger Lärm- oder Rauchentwicklung durch Kfz ist es essentiell, die konkrete Ursache zu ermitteln, nämlich ob technisches Gebrechen oder unsachgemäße Bedienung vorliegt, um das Verhalten unter §102 Abs1 KFG iVm §4 Abs2 KFG oder unter §102 Abs4 KFG richtig subsummieren zu können. Schlagworte Rauch, übler Geruch, Zustand, technisches Gebrechen, sachgemäßer Betrieb mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/10 KUVS-57/1/91

Rechtssatz: Die Verspätung des Einspruches gegen die Strafverfügung ist in jeder Lage des Verfahrens (bis zur Rechtskraft des Straferkenntnisses) wahrzunehmen. Wenn die Behörde erster Instanz trotz der verspäteten Einbringung des Einspruchs gegen eine Strafverfügung ein Straferkenntnis fällt, hat die Berufungsbehörde auf den Inhalt der gegen das Straferkenntnis eingebrachten Berufung nicht einzugehen, sondern das Straferkenntnis als mit der Rechtskraft der Strafverfügung unvereinbar aufzuh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.02.1992

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