Entscheidungen zu § 54 Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-19 von 19

TE OGH 2008/8/26 4Ob92/08w

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Entscheidung | OGH | 26.08.2008

RS OGH 2008/8/26 4Ob92/08w, 4Ob42/12y, 4Ob236/12b, 4Ob81/17s, 4Ob7/19m, 4Ob53/19a, 4Ob16/20m, 4Ob3/2

Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §42fUrhG §54 Abs1 Z3a
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Lichtbilder als Bildzitat ist Voraussetzung, dass das in den Berichten jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht nur dazu diente, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken. Entscheidungstexte 4 Ob 92/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.2008

RS OGH 2008/8/26 4Ob92/08w, 4Ob42/12y, 4Ob236/12b, 4Ob81/17s, 4Ob7/19m, 4Ob53/19a, 4Ob16/20m, 4Ob3/2

Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §42fUrhG §54 Abs1 Z3a
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Lichtbilder als Bildzitat ist Voraussetzung, dass das in den Berichten jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht nur dazu diente, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken. Entscheidungstexte 4 Ob 92/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.2008

TE OGH 2007/9/4 4Ob62/07g

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Entscheidung | OGH | 04.09.2007

TE OGH 2003/5/20 4Ob100/03i

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Entscheidung | OGH | 20.05.2003

RS OGH 2000/10/3 4Ob224/00w, 4Ob120/02d, 4Ob100/03i, 4Ob92/08w, 4Ob42/12y

Norm: UrhG §54 Abs1 Z3a
Rechtssatz: § 54 Abs 1 Z 3a UrhG ist auf das Bildzitat in Zeitungen und Zeitschriften analog anzuwenden. Die Zitierung ganzer Bilder ist im Interesse der geistigen Auseinandersetzung demnach zulässig, wenn sie durch den Zitatzweck geboten ist und der wirtschaftliche Wert des zitierten Werks (Lichtbilds) nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise ausgehöhlt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.2000

RS OGH 2000/10/3 4Ob224/00w, 4Ob120/02d, 4Ob100/03i, 4Ob92/08w, 4Ob42/12y

Norm: UrhG §54 Abs1 Z3a
Rechtssatz: § 54 Abs 1 Z 3a UrhG ist auf das Bildzitat in Zeitungen und Zeitschriften analog anzuwenden. Die Zitierung ganzer Bilder ist im Interesse der geistigen Auseinandersetzung demnach zulässig, wenn sie durch den Zitatzweck geboten ist und der wirtschaftliche Wert des zitierten Werks (Lichtbilds) nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise ausgehöhlt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.2000

TE OGH 2000/10/3 4Ob224/00w

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Entscheidung | OGH | 03.10.2000

TE OGH 1994/7/12 4Ob80/94

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Entscheidung | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 4Ob80/94

Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz: Ausgenommen von der freien Werknutzung ist nur die "Wiederholung" des Werkes, nicht aber seine Abbildung. Entscheidungstexte 4 Ob 80/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 4 Ob 80/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076941 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 4Ob80/94

Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz: An Glasfenstern ausgeführte Glasmalereien sind sowohl von innen als auch von außen sichtbar; sie sind daher sowohl Teil der Innenansicht als auch Teil der Außenansicht. Ihre isolierte Wiedergabe ist auch durch von innen gemachte Aufnahmen schon deshalb zulässig, weil sie Bestandteil des Bauwerkes sind. Entscheidungstexte 4 Ob 80/94 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 4Ob80/94

Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Freiheit des Straßenbildes und Landschaftsbildes ist nicht schon dann ausreichend gewahrt, wenn ein Gebäude als Ganzes abgebildet werden kann. Der Betrachter muß auch frei sein, einen Gebäudeteil abzubilden, ebenso wie sich sein Interesse beim bloßen Betrachten auf ein Element konzentrieren kann. Der Urheber ist dadurch nicht mehr beschwert als durch die Abbildung des Bauwerks als Ganzes. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 4Ob80/94

Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz: Ausgenommen von der freien Werknutzung ist nur die "Wiederholung" des Werkes, nicht aber seine Abbildung. Entscheidungstexte 4 Ob 80/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 4 Ob 80/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076941 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 4Ob80/94

Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz: An Glasfenstern ausgeführte Glasmalereien sind sowohl von innen als auch von außen sichtbar; sie sind daher sowohl Teil der Innenansicht als auch Teil der Außenansicht. Ihre isolierte Wiedergabe ist auch durch von innen gemachte Aufnahmen schon deshalb zulässig, weil sie Bestandteil des Bauwerkes sind. Entscheidungstexte 4 Ob 80/94 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 4Ob80/94

Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Freiheit des Straßenbildes und Landschaftsbildes ist nicht schon dann ausreichend gewahrt, wenn ein Gebäude als Ganzes abgebildet werden kann. Der Betrachter muß auch frei sein, einen Gebäudeteil abzubilden, ebenso wie sich sein Interesse beim bloßen Betrachten auf ein Element konzentrieren kann. Der Urheber ist dadurch nicht mehr beschwert als durch die Abbildung des Bauwerks als Ganzes. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

TE OGH 1994/4/26 4Ob51/94

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Entscheidung | OGH | 26.04.1994

RS OGH 1994/4/26 4Ob51/94

Norm: UrhG §14 Abs2UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die freie Werknutzung nach § 54 Abs 1 Z 5 UrhG umfaßt kein Bearbeitungsrecht. Entscheidungstexte 4 Ob 51/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 4 Ob 51/94 Veröff. SZ 67/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076787 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1994

RS OGH 1994/4/26 4Ob51/94

Norm: UrhG §14 Abs2UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die freie Werknutzung nach § 54 Abs 1 Z 5 UrhG umfaßt kein Bearbeitungsrecht. Entscheidungstexte 4 Ob 51/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 4 Ob 51/94 Veröff. SZ 67/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076787 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1994

TE OGH 1989/9/12 4Ob106/89

Begründung: Der zuletzt in Wien 1., Bösendorferstraße 3, wohnhaft gewesene bildende Künstler Adolf L*** ist am 23.August 1933 in Wien verstorben. Mit Testament vom 5.April 1922 hatte er seine Ehegattin Elsie L***, geborene A***, zur Alleinerbin eingesetzt. Am 17.Juli 1981 stellte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine Amtsbestätigung aus, wonach Elsie L*** testamentarisch von Adolf L*** zu seiner Alleinerbin eingesetzt worden sei und andere erbberechtigte Personen nach der Akte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1989

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