Die beschwerdeführende Gemeinde betreibt im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art ein Senioren- und Pflegeheim. Unbestritten ist, dass dieser Betrieb gewerblicher Art gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 34ff BAO dient. Strittig ist die Frage, ob die belangte Behörde die beantragte Rückerstattung von Kapitalertragsteuer, welche im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus Kapitalguthaben mangels Befreiungserklärung gemäß § 94 Z. 5 EStG 1988 von den kontoführenden Banken abgez... mehr lesen...