Entscheidungen zu § 68 Abs. 2 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2019/10/17 Ra 2019/02/0187

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretungen der §§ 5... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.10.2019

RS Vwgh 1992/1/29 91/02/0122

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §68 Abs2;
Rechtssatz: Der § 29 Abs 1 StVO enthält keine Ausnahme von der Bestimmung des § 68 Abs 2 StVO, die das Nebeneinanderfahren von Radfahrern (ausgenommen auf Radwegen und in Wohnstraßen) verbietet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020122.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 91/02/0122

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 10. August 1990 um 19.13 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Radfahrer vorschriftswidrig verhalten, indem er mit anderen Radfahrern nebeneinander gefahren sei, obwohl er sich weder auf einem Radweg noch in einer Wohnstraße befunden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 68 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

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