Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 4. November 1992 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 16 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft (25. März 1992), entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litg;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0108 1 Stammrechtssatz Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers ist "schon an sich" verwerflich (Hinweis E 15.12.1992, 92/11/0206). Schlagworte Wiedereinsetzung in den vor... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 litg;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0108 2 Stammrechtssatz Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers zeigt eine Sinnesart des Bf auf, die - auch losgelöst von dem in diesem Zusammenhang begangenen Alkoholdelikt - eine schwere Gefäh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm bis einschließlich 17. Dezember 1994 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rec... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litg;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2;
Rechtssatz: Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers ist "schon an sich" verwerflich (Hinweis E 15.12.1992, 92/11/0206). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110108.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 litg;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2;
Rechtssatz: Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers zeigt eine Sinnesart des Bf auf, die - auch losgelöst von dem in diesem Zusammenhang begangenen Alkoholdelikt - eine schwere Gefährdung der Verkehrssicherheit befürchten läßt und die bereits eine En... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm der Führerschein nicht vor Ablauf von drei Monaten von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 27. Juli 1992 - das ist der 31. Juli 1992, somit nicht vor dem 31. Oktober 1992 - wieder aus... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litg;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2;
Rechtssatz: Die Verwerflichkeit strafbarer Handlungen iSd § 88 Abs 1 und § 88 Abs 4 StGB und § 94 Abs 1 StGB ist "schon an sich" gegeben (Hinweis E 21.5.1986, 84/11/0280). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110206.X01 ... mehr lesen...