Entscheidungen zu § 84 StGB

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TE UVS Tirol 2008/08/19 2008/31/2440-1

Mit Mandatsbescheid der Erstbehörde vom 2.7.2008, Zahl 703-4-450-2008-FSE, wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von zwölf Monaten, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides, entzogen. Weiters wurde ausgesprochen, dass Haftzeiten in die Entzugsdauer nicht eingerechnet werden und wurde ein Lenkverbot im Bezug auf das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen, für die Dauer des Entzuges der Lenkbe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 19.08.2008

RS UVS Kärnten 2005/02/21 KUVS-317/2/2005

Rechtssatz: Die Verneinung der Verkehrszuverlässigkeit des Berufungswerbers setzt eine fehlerfreie Wertung dieser bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs. 4 FSG voraus (zum inhaltlichen Zusammenhang der im § 7 Abs. 3 Z 10 FSG genannten strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben ? für die nach § 7 Abs. 4 FSG erforderliche Wertung ? mit § 7 Abs. 1 Z 1 FSG vgl. z. B. das VwGH-Erkenntnis vom 25.2.2003, Zahl: 2003/11/0240 mwN). Die eine bestimmte Tatsache nach § 7 Abs. 3 Z 10 FSG begründende letzte str... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.02.2005

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