Norm: StGB §12StGB §83StGB §86
Rechtssatz: Die Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbstschädigung oder ?verletzung ist (anders als die Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbsttötung [§ 78 StGB]) mit Blick auf den Grundsatz der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung jedes Menschen (Autonomieprinzip) mangels Vorliegens eines deliktstypisch sozial-inadäquat gefährlichen Verhaltens straflos. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84StGB §28
Rechtssatz: Die (selbständige) Qualifikation des § 84 Abs 4 StGB und die (unselbständige) Qualifikation des § 84 Abs 2 StGB konkurrieren echt. Es wird (wie hier bei Tat? und Opferidentität) ein Verbrechen nach § 84 Abs 4 StGB und ein Vergehen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 StGB begründet. Entscheidungstexte 13 Os 111/18z Entscheidungstext OGH 21.11.2018 13 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter Z***** der Verbrechen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (1) sowie der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Danach hat er am 13. April 2009 in Velden und Villach Maria P***** (1) auf solche Weise, dass es ihr besondere Qualen bereitete, die persönliche Freiheit entzogen, indem er ihr ein Handtuch übe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred P***** zweier Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (I und II), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III) sowie zweier Verbrechen des Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg (I und II) Maria Z***** in zwei Fällen mit Gewalt zur Duldung der Abnahme ihrer Handtasche genötigt, indem er sie am 20. Mai 2009 von hinten am Hals packte und sie gegen eine Hausmauer drückte (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerald P***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 19. Dezember 2008 in Bruck an der Mur dadurch versucht, Brigitte H***** zur Duldung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung zu nötigen, dass er sie nach mehrmaligen körperlichen Attacken zu Boden stieß, sich auf sie legte und ihre Kleidung gewaltsam öffnete. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Kazim G***** des Verbrechens des Mordes nach §§ 15 Abs 1, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 25. Juni 2008 in Bludenz versucht, Seyfi Ö***** vorsätzlich zu töten, indem er ihm mit einem Springmesser mit einer Klingenlänge von etwa 8,5 cm zwei Stiche in die rechte hohe Rückenregion sowie zwei Stiche in die linke Rückenregion wenige Zentimeter außerhalb der Wirbelsäule versetzte, durch welche die lin... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3StGB §83StGB §99StGB §105EGVG ArtIX Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Anhalten eines „Schwarzfahrers" unbekannter Identität, der der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 2 EGVG verdächtig ist, durch Kontrollorgane eines Massenbeförderungsunternehmens zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs gegen den Schwarzfahrer ist erlaubt und angemessen, auch wenn es die tatbestandliche Mindestdauer einer Freiheitsentziehu... mehr lesen...
Norm: StGB §83 ffStPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8 D
Rechtssatz: Wegfall oder Hinzukommen einer - einer Person im Zuge eines angeklagten Angriffs zugefügten - Verletzung sind aus Z 7 und 8 unbeachtlich (WK-StPO § 281 Rz 522). Entscheidungstexte 14 Os 35/07i Entscheidungstext OGH 08.05.2007 14 Os 35/07i 14 Os 23/20v Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84StGB §88 Abs1 A
Rechtssatz: Eine Gesundheitsschädigung gemäß § 83 Abs 1 StGB liegt zB dann vor, wenn der Täter dem Opfer ein Suchtmittel verabreicht und damit idR eine (von der Qualität und Quantität des Suchtmittels abhängige) Vergiftung iS einer pathologischen Veränderung im Körper der betroffenen Person hervorruft. Die Verschlimmerung eines schon bestehenden (gleichgültig wodurch bewirkten) Rauschzustandes ist nur dann ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §105StGB §216 Abs2
Rechtssatz: Eine Körperverletzung ist im Delikt der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB weder regelmäßig noch typisch enthalten, sodass auch der Unrechtsgehalt der anlässlich einer (Nötigungselemente aufweisenden) Einschüchterung zugefügten Beeinträchtigung der körperlichen Integrität von der Zuhälterei nicht vollständig miterfasst wird. Darüber hinaus ist bei einer (die Gewaltanwendung als Begehungsmittel nic... mehr lesen...