Index: 16/02 Rundfunk24/01 Strafgesetzbuch
Norm: ORF-G 2001 §14 Abs2;StGB §5 Abs2;
Rechtssatz: Für das Vorliegen der Absicht, einen Werbezweck zu verfolgen, ist es nicht bedeutsam, dass es - iS des § 5 Abs 2 StGB - "dem Täter gerade darauf an(kommt), den Sachverhalt zu verwirklichen" und daher solcherart bei dieser Absicht die "voluntative Komponente (= Willensseite) am stärksten ausgeprägt" sein müsse. Vielmehr r... mehr lesen...
Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol verhängte mit Bescheid vom 7. April 1997 gegen den Beschwerdeführer wegen folgender beleidigender Schreibweise in der Berufung vom 7. Februar 1996 gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 500,--: "Warum es der täglichen Lebenserfahrung widersprechen soll, daß sich eine Studentin der Rechtswissenschaften, die zudem mit ausgezeichnetem Erfolg maturiert... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StGB §115;StGB §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0586/62 E 17. Oktober 1962 RS 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand des § 34 Abs 3 AVG genügt es, daß die Schreibweise objektiv eine begleichende ist, dh daß die Anstandspflicht gegenüber der Behörde verletzt wird. Eine beleidigende Absicht "animus iniurandi" wird zum gesetzlichen Tatbestan... mehr lesen...