Norm: StGB §278 Abs3StGB §278aStGB §278b Abs2
Rechtssatz: Die strafbaren Handlungen der kriminellen Organisation (§ 278a StGB) und der terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) sind in der Variante der Beteiligung als deren Mitglied (§ 278 Abs 3 StGB) bereits mit der – mit entsprechendem Vorsatz erfolgten – Vornahme der Beteiligungshandlungen vollendet. Ob die Vereinigung die sonstige Förderungsaktivität erfolgreich nutzt, ist für die Subsumtio... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde K***** R***** des Verbrechens der Schlepperei nach § 114 Abs 2, Abs 4 erster Fall und Abs 5 erster Fall FPG sowie der Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB schuldig erkannt. Danach hat er, soweit im Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung, am 17. Mai 2009 bei der Grenzübertrittsstelle Nickelsdorf als Mitglied einer kriminellen Verein... mehr lesen...
Gründe: Vorweg ist festzuhalten, dass Mohamed M***** im ersten Rechtsgang mit aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 27. August 2008, AZ 13 Os 83/08t, insoweit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Geschworenengericht vom 12. März 2008, GZ 443 Hv 1/08h-288, des Verbrechens der Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs nach... mehr lesen...
Norm: StGB §28 GStGB §246StGB §278 Abs1 zweiter FallStGB §278 Abs3StGB §278a Abs1StGB §278b Abs2
Rechtssatz: Beitragshandlungen sind hinsichtlich jeder Vereinigung und Organisation als tatbestandliche Handlungseinheit zusammenzufassen. Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t 13 Os 39/09y Entscheid... mehr lesen...