Norm: StGB §153 Abs2
Rechtssatz: Die Frage nach der Vertretbarkeit eines allfälligen Regelverstoßes ist eine Rechtsfrage und solcherart nicht auf der Feststellungsebene angesiedelt. Entscheidungstexte 13 Os 133/17h Entscheidungstext OGH 09.05.2018 13 Os 133/17h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132043 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153 Abs2
Rechtssatz: Eine Einwilligung des Berechtigten ist auch bei der Untreue nach den Regeln des allgemeinen Strafrechts zu beurteilen (JAB 728 BlgNR 25. GP 11). Demzufolge ist eine solche Einwilligung für die Frage nach der Vertretbarkeit eines Regelverstoßes nur dann von Bedeutung, wenn sie spätestens im Tatzeitpunkt erteilt worden ist. Entscheidungstexte 13 Os 55/17p ... mehr lesen...
Norm: StGB §153 Abs2
Rechtssatz: Lässt eine Handlungsanweisung des Machtgebers keinen Handlungsspielraum, ist in aller Regel jeder Verstoß gegen sie als unvertretbar iSd § 153 Abs 2 StGB zu werten. Entscheidungstexte 13 Os 55/17p Entscheidungstext OGH 11.10.2017 13 Os 55/17p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2017... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch Freisprüche enthält, wurde Anton V***** der Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (A./I./a./) und der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 zweiter Fall und Abs 2 StGB (A./I./b./) sowie der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1, Abs 2 und Abs 5 Z 3, 4 und 5 StGB (A./I./c und A./I./d./), des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall2StGB §153 Abs1StGB §153 Abs2StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Nach gefestigter Rechtsprechung hängt bei der Untreue als unrechtsbezogenem Sonderdelikt das deliktsspezifische Unrecht der Tat jedes Täters (§ 12 StGB) davon ab, dass der Qualifizierte, also der zur Verfügung über fremdes Vermögen befugte Träger der daraus resultierenden besonderen Pflichtenstellung, daran - ohne die seinen Machtgeber schädigende Handlung selbst... mehr lesen...
Norm: StGB §153 Abs1StGB §153 Abs2StGB §156 Abs1StGB §156 Abs2
Rechtssatz: Die Tatbestände der Untreue und der betrügerischen Krida können echt idealkonkurrierend zusammentreffen. Das Argument der Verdrängung eines allgemein strafbaren Deliktes durch ein Sonderdelikt scheitert nämlich an der Verschiedenartigkeit des jeweils geschützten Rechtsgutes und dem daraus folgenden Erfordernis differenzierter strafrechtlicher Beurteilung. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef H*** und Magdalena E*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie sich in der Zeit vom 17.Juni bis zum 29.Dezember 1987 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter ein ihnen anvertrautes Gut im Gesamtwert von rund 3,480.000 S, und zwar das ihnen am zuerst bezeichneten Tag von Antonia H*** übergebene Inventar der Wohnung in 1020 Wien, Czerninga... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hermann H*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (I), des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3, erster und letzter Fall, StGB (II a und b), des Vergehens der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 und 2 StGB (III) und des Vergehens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und 2, erster Fall, StGB (IV) schuldig erkannt. Darnach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz Karl H*** und Dr. Heinz Dietholf K*** des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 1 StGB aF (Punkt A I 1 und 2 des Urteilssatzes), Dr. Heinz Dietholf K*** überdies des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2, erster Deliktsfall, StGB und Franz Karl H*** als Beteiligter nach § 12 (Punkt A IV), sowie der Angeklagte Bernhard K*** des Vergehens der Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten nach § 307 Z 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 39-jährige Berthold Jakob G*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz Güter in einem 100.000 S übersteigenden Wert, nämlich Bargeldbeträge, die ihm als geschäftsführender Gesellschafter der G***-Verwaltungs-GmbH für die Verwaltung von Gebäuden anvertraut worden sind, sich oder Dritten mit dem Vorsatz zugeeignet, sich oder Dritte dadurch unrechtmä... mehr lesen...
Norm: StGB §153 Abs2 Fall2StGB §302
Rechtssatz: Idealkonkurrenz zwischen Mißbrauch der Amtsgewalt und dem Verbrechen der Untreue nach § 153 (Abs 1 und Abs 2, zweiter Fall) StGB ist rechtlich nicht denkbar. Entscheidungstexte 15 Os 170/87 Entscheidungstext OGH 30.11.1987 15 Os 170/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Heinz Peter F*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs.1, Abs.2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, von Juni 1982 bis einschließlich Februar 1984 (in Wien) die ihm durch Rechtsgeschäfte eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, dadurch wissentlich mißbraucht zu haben, daß er als eigenverantwortlicher Leiter der Filiale Rennweg der Franz K*** GesmbH überhöhte Kassenentnahmen (zu E... mehr lesen...
Gründe: Der am 1.September 1945 geborene frühere Reisebüroangestellte Peter R*** wurde des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 (höherer Strafsatz) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er zwischen 1.Juni 1984 und 30.Jänner 1985 in Wien in zahlreichen Angriffen die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich dadurch mißbraucht und so der FLUG- UND F*** Gesellschaft m.b.H. einen Schaden von 567.362 S zugefügt, daß er als dere... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 18.Februar 1947 geborenen Handelsvertreter (Band IX, S. 8) Erich B*** a/ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, sowie 15 StGB, zum Teil als Beteiligten nach dem § 12 StGB (Punkt I/A des Schuldspruchs) und b/ des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue nach dem § 153 Abs 1 und Abs 2... mehr lesen...
Gründe: I. Über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Johann G, Dipl.Ing.Raimund C, Dipl.Ing.Klaus Otto H und Dr.Matthäus K zur Gänze sowie zum Teil auch über jene der Angeklagten Dipl.Ing. Dr.Ernst A, Dkfm.Horst B, Ignaz C, Helmut D, Rudolf F und Dkfm.Wilhelm Michael E gegen das oben bezeichnete Urteil gleichwie über die dagegen erhobene Berufung des Angeklagten F hat der Oberste Gerichtshof bereits in nichtöffentlicher Sitzung entschieden (10 Os 211/84-15 vom 2.Juli 1985); i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Jänner 1949 geborene Vertreter Ludwig A der Vergehen des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB. und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1, Abs. 2 (erster Fall) StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien und Niederösterreich 1. im Sommer 1981 der Elisabeth B eine Waschbärjacke, einen Weißfuchskragen, einen Verlobungsring, einen Brillantring, einen Kassettenrecorder, ein Paar Manschettenknöpfe und zwei Ehering... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (unter anderen) 1. die am 23. Oktober 1960 geborene Verkäuferin Susanne A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 dritter Fall StGB (Punkt I/C) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (Punkt I/D) sowie 2. der am 3. Mai 1960 geborene Speditionsarbeiter Erich Ernst B des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 2 StGB als Beteiligter gemäß § 12 zweiter Fall StGB (Punkt I/A... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §146 GStGB §147 Abs3StGB §153 Abs1StGB §153 Abs2
Rechtssatz: Eine Abweichung in der Vorstellung des Tatbeteiligten über den konkreten Ablauf der Tat (hier: widerrechtliche Abhebung eines vinkulierten Sparguthabens nicht durch Täuschung des Bankbeamten sondern durch dessen Bestimmung zu einer Untreuehandlung) ist solange unbeachtlich, als die Differenz zwischen den Lebenskonkreta und dem vorgestellten Verlauf keine andere r... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Erich A, Johann B und Franz C des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, und zwar A und B als Beteiligte nach § 12 (zweiter bzw dritter Fall) StGB, schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen kam es zwischen A als Leiter der Teppichabteilung des Ys Wien-Floridsdorf (in der Folge: D) und B, der letzteren seit dem Jahr 1978 mit Teppichwaren belieferte, im Oktober 1979 zu einer Absprache, derzufolge eine ... mehr lesen...