Entscheidungen zu § 922 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/7/19 50R11/18w

Norm: ABGB §922 Abs1ABGB §1167
Rechtssatz: Mangels gegenteiliger Angaben in dem der Buchung zugrunde liegenden Katalog dürfen Reisende grundsätzlich davon ausgehen, dass die (hier: Bus-) Reise ohne relevante Umwege, somit auf direktem Weg von A nach B stattfindet. Eine verzögerte Ankunft am Zielort (hier: von drei Stunden) müssen Reisende ohne triftigen Grund nicht hinnehmen, auch wenn diese mit keinem Entfall eines Programmpunktes einhergehen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.07.2018

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