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Dienstag, 21. Mai 2013

Haftungs- und Gewährleistungsausschluss

(a) Die Offenen Gesetzeskommentare werden unter der Freien JUSLINE Lizenz gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Dementsprechend werden die Gesetzestexte und Gesetzeskommentare "wie besehen" zur Nutzung überlassen, ohne jegliche Form von Gewährleistung, insbesondere auch ohne Gewähr für die Übereinstimmung mit den kundgemachten Gesetzestexten, mit der Rechtsprechung, für Aktualität, für die Eignung für einen bestimmten Zweck oder für die Freiheit von Verletzungen der Rechte Dritter. Der Lizenznehmer, d.h. der Leser oder Bearbeiter, trägt für seine Benutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung eines Offenen Gesetzeskommentars oder von Teilen davon das alleinige und gesamte Risiko. Der Lizenznehmer verpflichtet sich mit Abschluss der Lizenzvereinbarung, die JUSLINE GmbH, A 4690 Schwanenstadt, sowie alle Autoren/Editoren und Administratoren von Ansprüchen, die durch die oder im Zusammenhang mit der Benutzung eines Offenen Gesetzeskommentars entstehen können, frei zu stellen.

(b) Die Haftung der JUSLINE GmbH, A 4690 Schwanenstadt, ihrer Autoren/Editoren und Administratoren, die zu einem Offenen Gesetzeskommentar beitragen, ist auf das arglistige Verschweigen von Rechtsmängeln beschränkt. Unter keinen Umständen haften die JUSLINE GmbH, A 4690 Schwanenstadt, ihre Autoren/Editoren und Administratoren für indirekte, zufällige oder Folge-Schäden, die im Zusammenhang mit oder aufgrund eines Offenen Gesetzeskommentars, der Benutzung eines Offenen Gesetzeskommentars oder der Freien JUSLINE Lizenzvereinbarung entstehen können. Auch für Schäden durch Verlust von Ansehen oder für jede Art anderer wirtschaftlicher Schäden oder Verluste wird jede Haftung ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sich ein Anspruch auf Vertragsrecht, Deliktsrecht oder andere Rechte gründet.




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