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Mittwoch, 22. Mai 2013

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zum ABGB Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 924 ABGB
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2013)
Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.


Anm. d. Red.:

Das Gesetz wird in der ursprünglichen Fassung des Kundmachungsdatums wiedergegeben. Es weist daher die damalige Schreibweise auf.
[Änderungen] [Hinweis] [Druckversion]


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  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)


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