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Pressestelle des Europarates
22/02/08 MONEYVAL veröffentlicht seinen Bericht der 3. Bewertungsrunde über das Fürstentum Monaco
MONEYVAL veröffentlicht seinen Bericht der 3. Bewertungsrunde über das Fürstentum Monaco
Straßburg, 22.02.08 - Der MONEYVAL-Ausschuss des Europarates (Expertenausschuss zur Bewertung nationaler Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) hat im Rahmen der dritten Bewertungsrunde den Bericht über das Fürstentum Monaco veröffentlicht. Dieser Bericht untersucht die Umsetzung internationaler und europäischer Normen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und bewertet das Maß der Erfüllung der 40 + 9 Empfehlungen der Expertengruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche (FATF) [Financial Action Task Force]. Der Bericht enthält auch Empfehlungen für einen Aktionsplan zur Verbesserung der monegassischen Einrichtungen und Vorkehrungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) [anti-money laundering] und Terrorismusfinanzierung (CFT) [combating the financing of terrorism].
Folgendes sind die wesentlichen Ergebnisse des Berichtes:
· Seit der ersten Bewertung im Jahr 2002 haben die Behörden in Monaco mehrere Änderungen in Gesetzgebung und Verordnungen vorgenommen, um das AML/CFT-System des Fürstentums zu ergänzen. Sie passten insbesondere die Bestimmungen des Strafgesetzbuches an und ordneten damit Geldwäsche als Straftat ein; sie führten zusätzliche Identifizierungsmaßnahmen für Kunden ein; verabschiedeten Gesetze zum elektronischen Transfer, zu Beziehungen mit politisch exponierten Personen und zu Tätigkeiten von Korrespondenzbanken und sie ratifizierten eine Reihe internationaler Konventionen.
· Das Fürstentum besitzt einen befriedigenden rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, obgleich die Bewertenden bedauerten, dass die rechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen nicht sehr detailliert sind oder anderweitig durch genauere abgeleitete Gesetze oder Anweisungen ergänzt werden. Seit der letzten Bewertung gab es nur eine endgültige Verurteilung und 24 Fälle befanden sich im Status der Untersuchung. Die Straftat der Terrorismusfinanzierung umfasst die meisten Anforderungen internationaler Normen.
· Es gibt eine Reihe von Lücken, die Monacos Fähigkeit zur Einbehaltung, Beschlagnahme und Eintreibung von Erträgen aus Straftaten begrenzen und der Mechanismus zur Einfrierung und Beschlagnahme von terroristischen Vermögenswerten ist unvollständig.
· SICCFIN, die monegassische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche stimmt im Wesentlichen mit den FATF-Anforderungen für solche Stellen zur Bekämpfung der Geldwäsche überein und stellt die treibende Kraft hinter den nationalen AML/CFT-Anstrengungen dar. Strafverfolgungstätigkeiten geschehen vorrangig in reaktiver Form und die Polizei und Strafverfolgungsbehörden scheinen Untersuchungen zu Straftatbeständen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht aktiv durchzuführen. Dieser Ansatz sowie die Ausstattung mit Personal in der Strafverfolgung, der Staatsanwaltschaft und bei Untersuchungsrichtern muss überarbeitet werden.
· Das Volumen von Berichten über verdächtige Transaktionen (suspicious transaction reports, STR) hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Anforderung an die STR-Berichterstattung ist streng begrenzt auf die Berichterstattung über Vermögen, dass aus Drogenhandel, Tätigkeiten des organisierten Verbrechens oder der Terrorismusfinanzierung stammen könnte und sie ist unvollständig.
· Die monegassische Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität (customer due diligence, CDD) ist in eher kurzer Form erstellt, die weiterer Interpretation hinsichtlich des Umfangs und Ausmaßes der Verpflichtungen bedarf. Die Anforderungen zu Aufzeichnung und Aufbewahrung von Unterlagen sind umfassend und decken alle erforderlichen Informationen für einen Zeitraum von 5 Jahren ab. Eine Reihe von Lücken wurden festgestellt, die geschlossen werden müssen.
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· Die Aufsicht über die Finanzinstitute, insbesondere die Aufsicht vor Ort muss erheblich verstärkt werden und es muss mehr Personal zu diesem Zweck eingesetzt werden.
· Alle Arten von festgelegten Tätigkeiten und Berufen außerhalb des Finanzsektors (DNFBP) [designated non-financial businesses and professions], wie sie in der FATF-Methodik bestimmt sind, sind im Fürstentum aktiv und befinden sich im Rahmen der AML/CFT-Gesetzgebung. Die AML/CFT-Aufsicht ist schwach ausgebildet und bestimmte Arten von DNFBPs werden keinen Anforderungen unterworfen, die zu Kontrollen führen würden.
· Eine Reihe von Schwächen wurden im Hinblick auf Aspekte internationaler Zusammenarbeit festgestellt, insbesondere hinsichtlich gegenseitiger Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden. Es wurde auch empfohlen, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens zu beschleunigen.
Der Bericht wurde auf der 25. MONEYVAL-Vollversammlung, die vom 3. – 6. Dezember 2007 in Straßburg tagte, verabschiedet. Der MONEYVAL-Ausschuss wird die Umsetzung der Empfehlungen beobachten. Dafür verfügt er über ein Berichtsverfahren, das von allen MONEYVAL-Ländern verlangt, dem Ausschuss ein Jahr nach Verabschiedung des Berichts über alle erfolgten Umsetzungsmaßnahmen Mitteilung zu erstatten.
Dieser Bericht ist unter folgender Adresse abrufbar: http://www.coe.int/moneyval .
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