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Dienstag, 7. September 2010



    

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Elektronischen Akteneinsicht, Verfahrensautomation Justiz




• Informationen

Mit der Einsichtsmöglichkeit in die gerichtlichen Geschäftsregister können erstmals Parteienvertreter, insbesondere Rechtsanwälte, 24 Stunden online Einsicht in die für sie relevanten Akten nehmen. Die Elektronische Akteneinsicht wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) als kostenpflichtige online-Abfrage angeboten und ermöglicht vorerst einem eingeschränkten Nutzerkreis (Voraussetzung ist ein Anschriftencode) den Abruf der elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen:

  • Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
  • Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren
  • Sozialgerichtliche Verfahren
  • Exekutionsverfahren
  • Verlassenschaftssachen (nur Notare)
  • Dieses Service kann nur von Personen mit einem glültigen ADVM-Code benutzt werden!
    Darunter fallen z.B. Rechtsanwälte, Kanzleien, Sozietäten und Notare.

    ACHTUNG: Es können nur Akten abgerufen werden in denen der Abfragende als eine der beteiligten Parteien mit dem Anschriftencode registriert ist.

    Um Sie für den Zugriff auf die Elektronische Akteneinsicht freischalten zu können, ist die schriftliche Bekanntgabe des Anschriftencodes an die Jusline sowie eine Anmeldung als Online-Kunde notwendig. Das Ergebnis einer Abfrage wird als PDF-File geliefert. Damit Sie dieses Dokument anzeigen und lesen können, muss das Programm Acrobat Reader auf Ihrem Computer installiert sein. Adobe bietet dieses Programm kostenlos zum Download an.








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