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Donnerstag, 23. Mai 2013
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Willkommen zur...Zentralen Gewerberegister-Abfrage, Österreich• Kosten und GebührenGrundlage: § 365e Abs. 4 GewO 1994 "Die im § 365a Abs. 1 und im § 365b Abs. 1 genannten Daten des zentralen Gewerberegisters sind durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Internet zur Abfrage gegen Entrichtung eines privatrechtlichen Entgelts bereitzustellen."
Alle Preise exkl. 20 % MwSt !!! |
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