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Donnerstag, 23. Mai 2013

 JUSLINE Entscheidungen 
 vom 15.03.1988
RS OGH 1988/03/15 4Ob20/88
 
Rechtssatz

Für die Beurteilung der Verletzung berechtigter Interessen des Abgebildeten muß es auch unerheblich bleiben, daß die Einholung einer für die Veröffentlichung eines Bildnisses im Einzelfall erforderliche Zustimmung des Abgebildeten schwierig oder unmöglich gewesen wäre.

Entscheidungstexte
  • 4 Ob 20/88
    Entscheidungstext OGH 15.03.1988 4 Ob 20/88
    Veröff: SZ 61/58 = ÖBl 1988,162 = MR 1988,52 (M Walter)
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) (OGH), http://www.ogh.gv.at   zum Seitenanfang
 
 



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