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Dienstag, 7. September 2010
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Willkommen zur...Zentralen Gewerberegister-Abfrage, Österreich• InformationenBeim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist das Zentrale Gewerberegister eingerichtet, in dem die in die dezentralen Gewerberegister der Bezirksverwaltungsbehörden einzutragenden Daten zusammengeführt werden.Im Zentralen Gewerberegister sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten sämtlicher Gewerbebetriebe, die in Österreich niedergelassen sind, enthalten. Der Interessent kann sich im Zentralen Gewerberegister rasch und auf einfache Art und Weise Informationen, insbesondere über den Namen bzw. die Firma, den Standort und den Wortlaut der Gewerbeberechtigung eines gewerblichen Unternehmens, verschaffen. Darüber hinaus stellt die Anwendung auch statistische Auswertungen zur Verfügung. Für die Daten von Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, ist das Zentrale Gewerberegister derzeit die einzige authentische Informationsquelle. Im Gegensatz zur Eintragung im Firmenbuch ist es weder von Bedeutung, ob dem Gewerbetreibenden eine entsprechende wirtschaftliche Bedeutung zukommt (z. B. Größe des Unternehmens oder Steuerleistung), noch haben Eintragungen in das ZG konstitutive Wirkung. Gesucht werden kann im ZG nach Gewerbeberechtigungen von natürlichen und juristischen Personen sowie nach Niederlassungen bestimmter Gewerbe. Weiters besteht die Möglichkeit zum Abruf einer Gewerbestatistik (aktuell oder Änderungsstatistik) - für die letzten 5 Jahre verfügbar. Ein Auszug aus dem Zentralen Gewerberegister enthält grundsätzlich folgende Daten:
Der Auszug kann als aktueller oder historischer Auszug bzw. als Teilauszug (aktuell/historisch)abgerufen werden. Gesetzliche Grundlagen Die Führung der Gewerberegister in Österreich und die Erteilung von Auskünften daraus wird durch die Gewerbeordnung 1994 geregelt. Mit BGBl. Teil I Nr. 111/2002 wurde die Bereitstellung von Daten des ZG für den privaten Bereich wie folgt festgelegt: § 365e (4) Die im § 365a Abs. 1 und im § 365b Abs. 1 genannten Daten des zentralen Gewerberegisters sind durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Internet zur Abfrage gegen Entrichtung eines privatrechtlichen Entgelts bereitzustellen. |
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