Nutzungsentgelte für die Nutzung von Vertragsmustern
Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte mit Berufszulassung in Österreich und Kanzleisitz in Österreich können im Rahmen der Internet-Plattform jusline.at zu den "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der JUSLINE GmbH für die Zusammenarbeit mit Vertragsautoren" interaktive Vertragsmuster entwerfen und zur entgeltlichen Nutzung anbieten, bzw. für Nutzer solcher Vertragsmuster im virtuellen JUSLINE-Konferenzraum entgeltliche Rechtsberatung durchführen.
Für die Verwendung der JUSLINE-Applikation (Software) zum Entwerfen von interaktiven Vertragsmustern und für die Präsentation dieser Vertragsmuster im Rahmen von jusline.at werden dem Vertragsautor von JUSLINE keinerlei Gebühren oder Kosten verrechnet. Wird ein Vertragsmuster jedoch von einem Interessenten abgerufen und wird dafür ein Nutzungsentgelt an den Vertragsautor bezahlt, verrechnet JUSLINE dem Vertragsautor eine Vermittlungsprovision von netto € 5,00.
Das Nutzungsentgelt (Honorar) für die Nutzung eines bestimmten Vertragsmusters wird von jeweiligen Vertragsautor frei festgelegt, es muss allerdings mindestens so hoch sein, dass die von JUSLINE verrechnete Vermittlungsgebühr von netto € 5,00 (siehe oben) darin Deckung findet. Das von ihm bezifferte Nutzungsentgelt kann vom Vertragsautor jederzeit geändert werden.
Um zu vermeiden, dass Vertragsmuster von Internet-Nutzern abgerufen werden, die falsche Zahlungsinformationen angeben (und damit der Zahlung des Nutzungsentgeltes entgehen), wird das Inkasso der Nutzungsentgelte für alle Vertragsmuster treuhändig von JUSLINE verwaltet: zur Nutzung der Vertragsmuster werden nur solche Interessenten zugelassen, welche bereit sind, das Nutzungsentgelt von einem Kreditkarten-Konto abbuchen zu lassen. Vor Freigabe der Nutzungsrechte führt JUSLINE automatisiert eine online-Abfrage nach der Autorisierung dieser Kreditkartenzahlung durch.
Nach Eingang seines Antrages auf Nutzung eines bestimmten Vertragsmusters wird dem jeweiligen Nutzer parallel zur Kredikartenautorisierung automatisch eine auf den Namen des Vertragsautors als Rechnungsleger ausgestellte Rechnung über das vom Vertragsautor festgelegte Nutzungsentgelt zuzüglich USt. (als PDF-Dokument) gemailt (Mail). Eine Kopie dieser Rechnung wird automatisch auch dem Vertragsautor gemailt.
Innerhalb von acht Tagen nach Ende eines jeden Kalendermonats erhält der Vertragsautor von JUSLINE eine Monatsabrechnung, in welcher alle Abrufe von Vertragsmustern mit den entsprechenden Nutzungsentgelten und die JUSLINE-Vermittlungsgebühren für den Abruf von Vertragsmustern ausgewiesen sind. Der von JUSLINE treuhändig verwaltete Differenzbetrag zwischen Nutzungsentgelten einerseits und der Vermittlungsprovision andererseits wird von JUSLINE innerhalb der gleichen Frist auf das vom Vertragsautor bekanntgegebene Bank-Konto überwiesen.
Pauschalhonorare für Rechtsberatung im JUSLINE Konferenzraum
Vertragsautoren, welche im Sinne der vorgehenden Ausführungen ein interaktives Vertragsmuster entworfen haben, sowie Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte mit Berufszulassung in Österreich und Kanzleisitz in Österreich (künftig:"Vertragsautoren"), welche Inhaber eine e-Visitenkarte sind, können im Rahmen der Internet-Plattform jusline.at zu den "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der JUSLINE GmbH für die Zusammenarbeit mit Vertragsautoren" für Nutzer interaktiver Vertragsmuster im virtuellen JUSLINE-Konferenzraum entgeltliche Rechtsberatung durchführen.
Die Rechtsberatung findet im virtuellen JUSLINE-Konferenzraum statt und wird im Rahmen eines schriftlichen Dialogs ("Chat"), oder im Rahmen eines telefonischen Dialogs durchgeführt.
Beim schriftlichen Dialog beantwortet der Rechtsberater ihm elektronisch übermittelte Fragen des Nutzers jeweils unverzüglich schriftlich auf elektronischem Weg, die schriftliche Konferenz findet also in Echtzeit statt. Die Beantwortung einer Frage kann auch in der Abänderung oder Ergänzung eines bestimmten Punktes des Vertrages bestehen, der beiden Konferenzteilnehmern am Bildschirm angezeigt wird. Im Rahmen eines telefonischen Dialogs kann - wie beim schriftlichen Dialog - der auf den Bildschirmen beider Konferenzteilnehmer angezeigte Vertragstext einvernehmlich abgeändert oder ergänzt werden.
Der Rechtsberater legt selbst fest, zu welcher Dialogform er bereit ist, welches Pauschalhonorar er dafür berechnet und zu welchem Konferenztermin er zur Verfügung steht. Das Pauschalhonorar wird entweder - für den schriftlichen Dialog (Chat) - nach der Anzahl von Antworten, oder - für den telefonischen Dialog - nach der Konferenzdauer bemessen.
Für eine Rechtsberatung im Rahmen eines schriftlichen Dialogs (im Rahmen eines sog. "Chat") kann nur ein Pauschalhonorar für (jeweils) bis zu fünf Antworten vereinbart werden, weil bei Vereinbarung eines Zeithonorars Streitigkeiten nicht ausgeschlossen werden könnten, ob der Rechtsberater auch über ausreichende "Fingerfertigkeit" verfügt(e), um die gestellten Fragen in angemessener Zeit (schriftlich) zu beantworten. Soweit beide Konferenzteilnehmer zustimmen, kann aber während laufender Konferenz eine Zusatzvereinbarung getroffen werden, dass das "Antworten-Kontingent" um (jeweils) fünf weitere Fragen ausgedehnt wird. Als gebührenpflichtige Antworten gelten nur solche zu einer eigenständigen Rechts- oder Formulierungsfrage, aber nicht solche zu technischen Fragen oder zu kurzen Zusatzfragen. Die Abänderung oder Ergänzung eines Vertragspunktes durch den
Rechtsberater wird als 1 Antwort gewertet. Die Höhe des Honorars für die beantwortung von (jeweils) fünf Fragen ist vom Rechtsberater vorab bekanntzugeben.
Für den telefonischen Dialog verrechnet der Rechtsberater ein Zeithonorar (berechnet in Minuten, pro angefangene Minute), die Höhe des Honorars hängt also einerseits von dem vom Rechtsberater bekanntgegebenen Satz, andererseits von der Dauer der Konferenz ab.
Um eine mißbräuchliche Inanspruchnahme dieser Form der Rechtsberatung möglichst zu vermeiden, wird die Rechnungslegung und das Inkasso durchgeführt wie bei den Nutzungsentgelten für Vertragsmuster (Kreditkartenautorisierung durch JUSLINE), die Abrechnung und Überweisung der Honorare an den Rechtsberater wird von JUSLINE jeweils binnen acht Tagen nach Monatsende durchgeführt.
Dem Nutzer (nicht dem eingeladenen Rechtsberater) wird für die Benutzung des JUSLINE-Konferenzraums eine Benutzungsgebühr von pauschal netto € 5,00 verrechnet.