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Freitag, 3. September 2010

    

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Elektronischen Akteneinsicht, Verfahrensautomation Justiz




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Mit der Einsichtsmöglichkeit in die gerichtlichen Geschäftsregister können erstmals Parteienvertreter, insbesondere Rechtsanwälte, 24 Stunden online Einsicht in die für sie relevanten Akten nehmen.

Die Elektronische Akteneinsicht wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) als kostenpflichtige online-Abfrage angeboten und ermöglicht vorerst einem eingeschränkten Nutzerkreis (Voraussetzung ist ein Anschriftencode) den Abruf der elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen:

 - Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
 - Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
 - Arbeitsgerichtliche Verfahren
 - Sozialgerichtliche Verfahren
 - Exekutionsverfahren
 - Verlassenschaftssachen (nur Notare)

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