§ 62 StGB Strafbare Handlungen im Inland

StGB - Strafgesetzbuch

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die österreichischen Strafgesetze gelten für alle Taten, die im Inland begangen worden sind.

In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Kommentar zu § 62 StGB


Kommentar zum § 62 StGB von lexlegis

  • 5,0 bei 1 Bewertung

§ 62 StGB spricht vom sogenannten Territorialitätsprinzip (oder Territorialprinzip). Es gilt grundsätzlich das Recht des Staates in dem die Straftat begangen wurde.  mehr lesen...

§ 62 StGB | 1. Version | 1219 Aufrufe | 11.01.17

Sie können den Inhalt von § 62 StGB selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

83 Entscheidungen zu § 62 StGB


Entscheidungen zu § 62 StGB


Entscheidungen zu § 62 Abs. 1 StGB


Entscheidungen zu § 62 Abs. 3 StGB


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 62 StGB


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 62 StGB eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StGB Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 61 StGB
§ 63 StGB