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Dienstag, 7. September 2010



    

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Online Grundbuchabfrage, Österreich




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Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Folgende Rechte können in das Grundbuch eingetragen werden: das Eigentum, das Wohnungseigentum, das Pfandrecht, das Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten (von beiden gibt es verschiedene Arten); darüberhinaus kann durch Anmerkungen und Ersichtlichmachungen auf bestimmte rechtlich erhebliche Tatsachen hingewiesen werden. Die Bedeutung des Grundbuchs liegt vor allem darin, dass die erwähnten dinglichen Rechte nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden können (sogenannter Eintragungsgrundsatz) und dass jedermann grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen kann (sogenannter Vertrauensgrundsatz). Das Grundbuch besteht aus dem sogenannten Hauptbuch (dem eigentlichen Grundbuch), in dem die aktuellen Grundbuchseintragungen enthalten sind; aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (oder Löschungsverzeichnis), in das gelöschte (auch nur teilweise gelöschte) sowie gegenstandslose Eintragungen aus dem Hauptbuch übertragen werden; und aus der Urkundensammlung (das ist die Sammlung der Urkunden, die den Grundbuchseintragungen zugrundeliegen, zB der Kaufvertrag beim Erwerb des Grundeigentums durch Kauf). Daneben gibt es Hilfsverzeichnisse, nämlich ein Grundstücksverzeichnis (enthält für jede Katastralgemeinde die Grundstücksnummern), ein Anschriftenverzeichnis (enthält für jede Ortsgemeinde die Grundstücksanschriften) und das Personen- oder Namensverzeichnis (enthält für jedes Bundesland die Namen und Anschriften der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer); alle diese Verzeichnisse geben die Einlagezahl (EZ) an, unter der das betreffende Grundstück bzw. der betreffende Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Eine Multimedia-Einführung zum Thema "Grundbuch" finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz Bürgerinfo.

Was ist die Grundstücksdatenbank?

Die Grundstücksdatenbank ist eine zentrale Datenbank, die im Bundesrechenzentrum in Wien eingerichtet ist. Sie umfasst Grundbuch und Kataster und verknüpft die Daten beider Bereiche.

Das Grundbuch

Das Hauptbuch, das Löschungsverzeichnis und die Hilfsverzeichnisse werden durch Speicherung der Eintragungen in der Grundstücksdatenbank geführt. Die Urkundensammlung ist hingegen in der Grundstücksdatenbank nicht gespeichert; sie kann nur bei dem Grundbuchsgericht eingesehen werden, das örtlich für das jeweilige Grundbuch zuständig ist.

Der Kataster

In der Grundstücksdatenbank sind als Teil der Koordinatendatenbank Grenzpunkte, Triangulierungspunkte und Einschaltpunkte gespeichert, weiters Informationen über Mappenblätter, die Katastralmappe selbst in digitalisierter Form und Veränderungshinweise (Aktenzahl des Vermessungsamtes zu Änderungen im Kataster). Das Grundstücksverzeichnis wird in der Grundstücksdatenbank geführt. Ausserdem werden Informationen über Katastralgemeinden und andere regionale Einteilungen gespeichert.

Was ist der Kataster?

Der Kataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse und - soweit der Grenzkataster angelegt worden ist - zum verbindlichen Nachweis der Grenzen. Die Neuanlegung des Grenzkatasters ist nicht abgeschlossen; im Kataster sind daher auch Grundstücke eingetragen, deren aus dem Kataster ersichtlichen Grenzen nicht verbindlich sind (rechtlich massgeblich sind die in der Natur vorhandenen Grenzen). Der Kataster umfasst das Koordinatenverzeichnis (Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grundstücksgrenzen), Pläne und Luftbilder (Unterlagen zur Ersichtlichmachung von Tatsachen), die Katastralmappe (das ist die zeichnerische Darstellung der Grundstücke) sowie das Grundstücksverzeichnis. Letzteres enthält für jedes Grundstück die Grundstücksnummer, Benützungsart oder Benützungsabschnitte (zB Baufläche, Garten etc) und das Ausmaß der Fläche.

Die Abfrage

Grundsätzlich ist jedermann zur Abfrage von Eintragungen des Grundbuchs und der Hilfsverzeichnisse aus der Grundstücksdatenbank berechtigt. Dasselbe gilt für den Kataster, einschließlich der Digitalen Katastralmappe. Unter Angabe der Katastralgemeinde und der Nummer der Grundbuchseinlage (sogenannte Einlagezahl oder EZ) bzw des Grundstücks kann aus der Datenbank eine Auskunft (Grundbuchsabschrift, Katasterauszug, Mappenkopie) abgerufen werden. Diese Auskunft enthält grundsätzlich nur die aktuellen eingetragenen Daten. Auf Verlangen können auch inzwischen gelöschte Daten ausgegeben werden (zurück nur bis zum Beginn der ADV-Umstellung); für das Grundbuch findet man sie im Löschungsverzeichnis, für den Kataster im sogenannten Historischen Grundstücksverzeichnis. Ist die Katastralgemeinde bzw Einlagezahl oder Grundstücksnummer nicht bekannt, dann kann über die Hilfsverzeichnisse danach gesucht werden: über die Adresse und über die Grundstücksnummer die Einlagezahl, über die Kastralmappe die Grundstücksnumnmer. Ausgeschlossen ist die Abfrage des Personenverzeichnisses; wenn Sie dieses mit Beziehung auf eine andere Person einsehen wollen, müssen Sie sich an ein (beliebiges) Grundbuchsgericht wenden und ein rechtliches Interesse an dieser Information darlegen; über die Eintragungen zu Ihrer eigenen Person kann Ihnen auch jeder Notar Auskunft geben.

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