§ 905b ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024
§ 905b ABGB seit 15.03.2013 weggefallen.
In Kraft seit 16.03.2013 bis 31.12.9999
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