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Donnerstag, 2. September 2010

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zum AktG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 82 AktG Rechnungswesen
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2010)
Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.
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