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Samstag, 26. Mai 2012

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zum TKG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 80 TKG Widerruf einer Zulassung oder Typenzulassung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 77 Abs. 1 nicht vorliegen.
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