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Samstag, 26. Mai 2012

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zum GMG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 6 GMG Schutzdauer
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Der Gebrauchsmusterschutz beginnt mit dem Tag der amtlichen Veröffentlichung des Gebrauchsmusters (§ 23) und endet spätestens zehn Jahre nach dem Ende des Monats, in dem das Gebrauchsmuster angemeldet worden ist.
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