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Samstag, 26. Mai 2012

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zum DSG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 64 DSG Vollziehung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind, soweit sie nicht der Bundesregierung obliegt, der Bundeskanzler und die anderen Bundesminister im Rahmen ihres Wirkungsbereiches betraut.
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