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Samstag, 26. Mai 2012

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zum UWG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 5 UWG Einziehung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Auf Antrag des Anklägers oder des zur Anklage Berechtigten kann unter sinngemäßer Anwendung der §§ 33 und 41 des Mediengesetzes auf Einziehung erkannt werden.
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