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Samstag, 26. Mai 2012

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zum WG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 58 WG Abgabenfreiheit
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Abgaben befreit.
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