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Samstag, 26. Mai 2012

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zum DSG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 57 DSG Sprachliche Gleichbehandlung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Soweit in diesem Artikel auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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