Logo JUSLINE GmbH

     jusline.at - Startseite   -  Aktuelle Position:     Erstanmeldung

Samstag, 26. Mai 2012

Bookmark and Share

zum TKG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
vorheriger Paragraf nächster Paragraf
§ 47 TKG Weitergehende Verpflichtungen und Verfahrensvorschriften
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

(1) Die Regulierungsbehörde kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht andere als die in den §§ 38 bis 42 festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf Zugang auferlegen. Diesfalls hat die Regulierungsbehörde bei der Europäischen Kommission einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist der Entscheidung der Regulierungsbehörde zugrunde zu legen.

(2) Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen, die nicht über beträchtliche Marktmacht verfügen, folgende Verpflichtungen nach §§ 38 bis 42 auferlegen:

1. diejenigen Verpflichtungen, die ein Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten eingegangen ist, dem Frequenznutzungsrechte im Rahmen eines Verfahrens nach § 55, zugeteilt wurden;

2. Betreibern von Kommunikationsnetzen oder -diensten, denen Zugang gewährt wurde, können technische Bedingungen auferlegt werden, soweit dies erforderlich ist, um den normalen Betrieb des Netzes sicherzustellen;

3. Verpflichtungen, die zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen erforderlich sind.

[Hinweis] [Druckversion]


 Kommentar zu § 47 TKG

Sie können zu § 47 TKG einen eigenen Kommentar verfassen.
Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an:



[Wie kommentiere ich?]  [Kommentieren testen]  [Kommentar hinzufügen]


 Entscheidungen zu § 47 TKG
Entscheidungen zu § 47 Abs. 1 TKG
  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)
Entscheidungen zu § 47 Abs. 3 TKG
  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)


 Forum (Beiträge, Fragen) zu § 47 TKG

Sie können zu § 47 TKG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an:

[Diskussion starten]



KontaktImpressumAGB