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Freitag, 25. Mai 2012

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zum GMG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 40 GMG Gebrauchsmusterblatt
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Das Patentamt hat ein periodisch erscheinendes amtliches Gebrauchsmusterblatt herauszugeben, in das insbesondere Veröffentlichungen gemäß § 23, Veröffentlichungen über das Ende des Gebrauchsmusterschutzes, über Teilverzichte, über Änderungen des Firmenwortlautes und der Person des Gebrauchsmusterinhabers sowie jene Veröffentlichungen aufzunehmen sind, die nach § 33 Abs. 2 in sinngemäßer Anwendung der §§ 128 und 133 Abs. 3 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, zu erfolgen haben.
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