Logo JUSLINE GmbH

     jusline.at - Startseite   -  Aktuelle Position:     Erstanmeldung

Freitag, 25. Mai 2012

Bookmark and Share

zum JGG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
vorheriger Paragraf nächster Paragraf
§ 39 JGG Notwendige Verteidigung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

Einem jugendlichen Beschuldigten muß, wenn für seine Verteidigung nicht anderweitig gesorgt ist, von Amts wegen ein Verteidiger, wenn aber die Verpflichtung zur Zahlung der Verteidigungskosten sein Fortkommen erschweren würde oder die Voraussetzungen des § 61 Abs. 2 StPO vorliegen, nach dieser Gesetzesstelle ein Verteidiger beigegeben werden:

1. im Verfahren vor den Landesgerichten für das gesamte Verfahren;

2. im bezirksgerichtlichen Verfahren, wenn dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem zur Wahrung der Rechte des Jugendlichen, notwendig oder zweckmäßig ist, jedenfalls aber dann, wenn kein gesetzlicher Vertreter dem Jugendlichen im Strafverfahren beistehen kann oder trotz ordnungsgemäßer Ladung kein gesetzlicher Vertreter zu den in § 49 Z 10 StPO genannten Beweisaufnahmen und Verhandlungen erschienen ist.

[Hinweis] [Druckversion]


 Kommentar zu § 39 JGG

Sie können zu § 39 JGG einen eigenen Kommentar verfassen.
Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an:



[Wie kommentiere ich?]  [Kommentieren testen]  [Kommentar hinzufügen]


 Entscheidungen zu § 39 JGG
Entscheidungen zu § 39 JGG
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)
Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 JGG
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)
Entscheidungen zu § 39 Abs. 2 JGG
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)
Entscheidungen zu § 39 Abs. 3 JGG
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)
Entscheidungen zu § 39 Abs. 4 JGG
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)
Entscheidungen zu § 39 Abs. 5 JGG
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)


 Forum (Beiträge, Fragen) zu § 39 JGG

Sie können zu § 39 JGG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an:

[Diskussion starten]



KontaktImpressumAGB