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Freitag, 25. Mai 2012

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zum DSG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 37 DSG Weisungsfreiheit der Datenschutzkommission (Verfassungsbestimmung)
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

(1) Die Mitglieder der Datenschutzkommission sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

(2) Die in der Geschäftsstelle der Datenschutzkommission tätigen Bediensteten unterstehen fachlich nur den Weisungen des Vorsitzenden oder des geschäftsführenden Mitglieds der Datenschutzkommission.

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  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)
Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 DSG
  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)
  •  Entscheidungen des VfGH (seit 01/1980)
Entscheidungen zu § 37 Abs. 3 DSG
  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)


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