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Mittwoch, 22. Mai 2013

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zum BUAG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 35. BUAG Übergangsbestimmung zur Umstellung des Zuschlagszeitraums
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2013)
Die Arbeitnehmerinformation gemäß § 24 hat erstmals zum 30. Juni 2006 zu erfolgen.
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