Die Universitäten erfüllen im Rahmen ihres Wirkungsbereichs folgende Aufgaben: 1.Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst; 2.Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste; 3.wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe; 4.Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses; 5.Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten; 6.Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität; 7.Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst; 8.Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste; 9.Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung; 10.Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen; 11.Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten. |