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Donnerstag, 23. Mai 2013

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zum StGB Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 270 StGB Tätlicher Angriff auf einen Beamten
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2013)

(1) Wer einen Beamten während einer Amtshandlung (§ 269 Abs. 3) tätlich angreift, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) § 269 Abs. 4 gilt entsprechend.

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 Entscheidungen zu § 270 StGB
Entscheidungen zu § 270 StGB
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)
  •  Entscheidungen des UVS (seit 01/1991)
Entscheidungen zu § 270 Abs. 1 StGB
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)
  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)
  •  Entscheidungen des UVS (seit 01/1991)


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