Bei der Registrierung, die gleichzeitig mit der Veröffentlichung (§ 23) zu erfolgen hat, sind in das vom Patentamt geführte Gebrauchsmusterregister (§ 31) aufzunehmen: 1. die Registernummer; 2. der Tag der Anmeldung und gegebenenfalls die beanspruchte Priorität; 3. der Beginn der Schutzdauer (§ 6); 4. der Titel der Erfindung; 5. der Name und der Sitz bzw. der Wohnsitz des Gebrauchsmusterinhabers und gegebenenfalls seines Vertreters; 6. gegebenenfalls der Name sowie der Wohnsitz des Erfinders. |