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Freitag, 25. Mai 2012

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zum URG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 21 URG Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Reorganisationsmaßnahmen unterliegen nicht den Bestimmungen des Eigenkapitalersatzrechts.
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