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Donnerstag, 24. Mai 2012

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zum UGB Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 170 UGB Vertretung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten.
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